IN der damaligen DDR
gab es fortan natürlich Diskotheken. Um sich allerdings vom "Westen" abzuheben, mussten einige Unterschiede gemacht werden.
So hieß der DJ bei uns Schallplattenunterhalter oder Diskomoderator und die Disco wurde mit k geschrieben "Disko" (mehr zur Discomusik siehe Disko in der DDR).
Eine Besonderheit für alle DDR DJ´s war die alle 2 Jahre stattfindende Eignungsprüfung, nach der dann die Einstufung in verschiedene Kategorien erfolgte.
So gab es die Kategorien A für Anfänger mit satten 5,- Mark Stundenlohn.
Aber auch in der Stufe B, C, S (6,50/8,50/10,50,-Mark/Stunde)
konnte man mit dem Verdienst keine großen Sprünge machen. In diesen Einstufungsdiskotheken wurde getestet, ob und wie der Bewerber in der Lage war, sein Publikum zwei Stunden lang niveauvoll zu unterhalten und wie er aktuell richtig auf politische Höhepunkte reagierte.
Insgesamt war der DDR DJ schon tüchtig gefordert. Keine Technik, viele Vorschriften, keine Tonträger, Kontrollen und Weiterbildungsbedingungen machten es den einen oder anderen schon sehr schwer zu bestehen.
Öfter gab es Kontrollen
um die Einhaltung der 60/40 Regelung zu gewährleisten. Natürlich konnte sich kein DJ an diese Regelung halten. Ihm wäre das Publikum weggelaufen. Einzige Ausnahme, oben erwähnte Eignungsprüfung. Dort wurde Diskothek zelebriert, wie sie die DDR-Offiziellen hören und sehen wollten. Und dies sah so aus: Zuerst wird ein Eignungsgespräch geführt, dabei wurde die Persönlichkeit, die weltanschauliche Haltung, Allgemeinbildung und die Fähigkeiten zur Kommunikation des Bewerbers eingeschätzt. Danach fand ein Eignungstest vor Vertretern der Bezirkskulturakademie, des Bezirkskabinetts für Kulturarbeit und/oder Vertretern der Bezirksarbeitsgemeinschaft Diskotheken und der FDJ statt. Der DJ sollte neben einem Konzept auch die gesamte Musikfolge als Liste vorlegen. Schon das stellte viele vor schier unlösbare Aufgaben.